Um Ihr Vermögen kümmern wir uns – Sie sich um die schönen Seiten des Lebens
Ihr privates und berufliches Umfeld verändert sich laufend. Und mit ihm Ihre finanziellen Belange. Ob Vermögensverwaltung, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung oder Güter- und Erbrecht: Mengelt sieht hinter den Zahlen immer den Menschen, seine Bedürfnisse und Erwartungen. So können Sie sicher sein, in jedem dieser Bereiche stets die beste, weil passende Lösung gewählt zu haben.
Bei Mengelt steht die persönliche Beratung im Zentrum. Wir sind ein kleines Unternehmen mit grosser Erfahrung und breitem Spektrum an Dienstleistungen, welche über die klassische Vermögensverwaltung hinausreichen. Bei uns ist Ihr Anliegen immer «Chefsache»; egal, ob es sich bei Ihnen um einen privaten Kunden handelt, um ein Unternehmen oder die öffentliche Hand.
Vermögensoptimierung – individuell und kompetent
Vermögensverwaltung, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, Güter- und Erbrecht: Sie profitieren in jedem dieser Spektren durch individuelle, mit viel Kompetenz und grösster Sorgfalt ausgewählte Lösungen – und das alles aus einer Hand.
Grösstmögliche Sicherheit – optimale Performance
Als unabhängige Vermögensexperten und Fachleute in Güter- und Erbrechtsplanung sind wir an keine konkreten Produkte gebunden und nicht durch Provisionen beeinflusst. So haben Sie stets die Garantie, sowohl neutral als auch Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend beraten zu werden. Heute genauso wie morgen. Sicherheit und Transparenz stehen dabei im Vordergrund. Und natürlich eine optimale Performance.
Mengelt bringt Sie auf die sichere Seite. Anhand Ihrer persönlichen und vermögensrechtlichen Situation entwerfen wir zusammen mit Ihnen eine individuelle und unterschriftsreife Nachlassplanung.
Mengelt sichert Sie rechtlich ab. Gemeinsam mit Ihnen setzen wir einen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung auf. Diese stellen sicher, dass auch im Falle einer allfälligen Urteilsunfähigkeit in Ihrem Sinne gehandelt wird.
Wir sind Mitglied des Vereins zur Qualitätssicherung im Bereich der Finanzdienstleistungen (VQF) und unterstehen somit den von der FINMA anerkannten Verhaltensregeln in der Ausübung der Vermögensverwaltung.