Vorsorgeauftrag

Ihnen und Ihren Nachkommen zuliebe

Sie bestimmen heute über Ihre persönliche Situation und Ihr Vermögen für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten. Mengelt erstellt Ihren Wünschen entsprechend einen Vorsorgeauftrag nach Mass. Und Sie können uns auch als Vorsorgebeauftragte einsetzen.

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung – plötzlich ist nichts mehr wie es einmal war. Dank dem Vorsorgeauftrag besitzen Sie in guten Zeiten die Möglichkeit, Ihre Rechtsvertretung, Vermögensverwaltung und Personensorge für den Fall einer Urteilsunfähigkeit zu regeln.

Aspekte des Vorsorgeauftrags

Der Vorsorgeauftrag ist Bestandteil der 2013 in Kraft getretenen Revision des Vormundschaftsrechts. Mit dem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass bei einer späteren Urteilsunfähigkeit der eigene Wille respektiert wird. Als Vorsorgebeauftragten können Sie jede handlungsfähige, volljährige Person einsetzen. Möglich ist in Bezug auf Ihr Vermögen auch die Berücksichtigung einer juristischen Person – beispielsweise Mengelt.





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